Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Reinigung der Fahrzeuge in der Waschanlage erfolgt unter Zugrundelegung der nachfolgenden Bedingungen:

 

1. - Der Waschanlagenunternehmer gewährleistet eine dem Stand der Waschanlagentechnik entsprechende ordnungsgemäße und schonende Reinigung der Fahrzeuge.

 

Der Benutzer hat etwaige Ansprüche auf Nachbesserung wegen unzureichender Reinigung unverzüglich nach Verlassen der Waschanlage geltend zu machen.

 

2. - a) Das Personal der Waschanlage hat alle Fahrzeuge zurückzuweisen, bei denen aufgrund besonderer, für das Personal augenscheinlicher Umstände die Benutzung der Waschanlage zu einer Beschädigung führen kann.

 

- b) Der Benutzer der Waschanlage ist verpflichtet, das Personal rechtzeitig auf alle Umstände aufmerksam zu machen, die die Gefahr einer Beschädigung des Fahrzeuges in der Waschanlage nahe legen.

 

3. - Der Waschanlagenunternehmer haftet dem Benutzer auf Ersatz etwaiger Schäden, soweit diese auf Umständen beruhen, die er durch Anwendung der erforderlichen Sorgfalt hätte abwenden können.

 

4. - Bei Eintritt eines Schadens durch den Waschvorgang in der Waschanlage haftet der Waschanlagenunternehmer für den unmittelbaren Schaden.

Folgeschäden werden nicht ersetzt, es sei denn, dass den Waschanlagenunternehmer eine Haftung aus grobem Verschulden trifft.

 

5. - Eine Haftung für die Beschädigung der außen an der Karosserie angebrachten Teile, wie z.B. Zierleisten, Spiegel, Antennen, sowie für dadurch verursachten Lack- und Schrammschäden, bleibt ausgeschlossen, es sei denn, dass den Waschanlagenunternehmer eine Haftung aus grobem Verschulden trifft.

 

6. - Ausgeschlossen ist die Haftung auch für Schäden, die durch die Nichtbeachtung deutlich angebrachter unmissverständlicher Einfahrts- und Benutzungsanweisungen verursacht wurden, es sein denn, dass den Waschanlagenunternehmer eine Haftung aus grobem Verschulden trifft.

 

7. - Ersatzansprüche wegen offensichtlicher Schäden können nur geltend gemacht werden, wenn der Schaden noch vor Verlassen des Grundstückes dem zuständigen Anlagenleiter mitgeteilt worden ist.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Das Personal muss vor der Einfahrt der Waschanlage am Fahrzeug auf alle Umstände aufmerksam gemacht werden, die zu einer Beschädigung des Fahrzeuges oder der Waschanlage führen.

Eine Haftung hinsichtlich unzureichender Reinigung ist nur unverzüglich nach Verlassen der Waschanlage geltend zu machen.

Eine Haftung bei Eintritt eines Schadens durch den Waschvorgang ist nur für den unmittelbaren Schaden möglich, jedoch nicht für Folgeschäden.

Eine Haftung für die Beschädigung der außen an der Karosserie angebrachten Teile, wie z.B. Spiegel, Antennen und Spoiler sowie für dadurch verursachte Lack- und Schrammschäden ist ausgeschlossen.

Eine Haftung durch Schäden, die durch Nichtbeachtung von angebrachter Einfahrt- und Benutzungsanweisungen verursacht wurden, ist ausgeschlossen.

Eine Haftung durch Schäden, die bei Nichtbefolgung von Anweisungen durch das Personal entstanden sind, ist ausgeschlossen.

Eine Haftung für Schäden an elektrischen und elektronischen Bauteilen, die durch Nässe oder Feuchtigkeit entstanden sind, wird nicht übernommen.

Sollten durch die unsachgemäße Benutzung der Waschanlage, die Nichtbeachtung der Anweisungen des Personals, oder durch Fahrlässigkeit die Waschanlage, Personal, andere Kunden oder deren Fahrzeuge beschädigt werden, haftet der Verursacher.

Sollte eine Klausel hinsichtlich dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.